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BGH, 11.01.1961 - IV ZR 136/60 |
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- BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50
Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg
Auszug aus BGH, 11.01.1961 - IV ZR 136/60
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BGHZ 3, 162, 175 [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50]; ferner Urteil vom 28. Oktober 1960 - IV ZR 23/60 -, nicht veröffentlicht) bedarf es ferner für eine einwandfreie Würdigung der Sach- und Rechtslage durch das Berufungsgericht keines ausdrücklichen Eingehens auf jedes einzelne Vorbringen der Parteien, jede einzelne Zeugenaussage oder jedes einzelne Beweismittel und keiner ausdrücklichen Auseinandersetzung damit, wenn sich nur ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat. - BGH, 28.10.1960 - IV ZR 75/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.01.1961 - IV ZR 136/60
Der Senat hat die Frage indessen erneut überprüft (Urteil vom 28. Oktober 1960 - IV ZR 75/60 -, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 28.10.1960 - IV ZR 23/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.01.1961 - IV ZR 136/60
Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (BGHZ 3, 162, 175 [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50]; ferner Urteil vom 28. Oktober 1960 - IV ZR 23/60 -, nicht veröffentlicht) bedarf es ferner für eine einwandfreie Würdigung der Sach- und Rechtslage durch das Berufungsgericht keines ausdrücklichen Eingehens auf jedes einzelne Vorbringen der Parteien, jede einzelne Zeugenaussage oder jedes einzelne Beweismittel und keiner ausdrücklichen Auseinandersetzung damit, wenn sich nur ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat.
- BGH, 10.05.1961 - IV ZR 285/60
Rechtsmittel
Da es sich hierbei nicht um den Haftungsgrund, sondern um den Schadensumfang handelt, waren nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 11. Januar 1961 - IV ZR 136/60 -, nicht veröffentlicht) die erforderlichen Feststellungen, wie vom Oberlandesgericht auch nicht verkannt, nach §§ 209 Abs. 1 BEG, 287 ZPO zu treffen. - BGH, 05.07.1961 - IV ZR 76/61
Rechtsmittel
(Vgl. die Rechtsprechung des erkennenden Senats: RzW 1959, 401 [403] Nr. 45; 1960, 379 Nr. 37; Urteil vom 11. Januar 1961 - IV ZR 136/60 -, nicht veröffentlicht).